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Informativer Steuerbericht

Zuletzt bearbeitet: 11. März 2026

Der informative Steuerbericht bietet Ihnen eine Übersicht über ausgewählte steuerrelevante Kapitalerträge Ihres Depots.

Disclaimer

Bitte beachten Sie, dass der informative Steuerbericht kein offizielles Steuerdokument darstellt. Dies liegt unter anderem daran, dass die Depots bei Interactive Brokers Ireland Limited bzw. zuvor Interactive Brokers U.K. geführt werden und der Bericht lediglich eine informative Zusammenstellung der verfügbaren Transaktionsdaten darstellt. Eine verbindliche steuerliche Bewertung erfolgt dabei nicht.

In dringenden Fällen empfehlen wir zunächst mit dem Jahresdepotauszug zu arbeiten.
Dieser enthält bereits alle steuerrelevanten Daten und ist als Nachweis gültig.

Wie beantrage ich den informativen Steuerbericht?

Sie beantragen den informativen Steuerbericht im Client Portal unter dem Punkt Performance & Berichte. Wählen Sie nachfolgend Steuerdokumente aus. Anschließend können Sie unter Informative Steuerberichte im unteren rechten Bereich den Punkt Rechtsordnungen auswählen.

Bestätigen Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz mit einem Klick auf Ja. Anschließend klicken Sie auf Aktualisierung.

Der informative Steuerbericht wird von einem Drittanbieter, dem RegTech-Anbieter Regnology, zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass die Erstellung des informativen Steuerberichts erfahrungsgemäß mehrere Wochen bis hin zu mehreren Monaten in Anspruch nehmen kann. LYNX hat daher keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer. Sobald Ihnen der Bericht zur Verfügung steht, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung per E-Mail. Anschließend finden Sie den Bericht im Client Portal unter Steuerformulare.

HINWEISE
WICHTIGE HINWEISE

Für steuerliche Zwecke bitten wir Sie zu beachten, dass die Depotführung bis Ende 2020 über Interactive Brokers U.K. in Großbritannien erfolgte. Seit 2021 erfolgt die Depotführung für Kunden mit Wohnsitz in der EU über Interactive Brokers Ireland Limited in Irland.

Bitte beachten Sie außerdem:

  • Eine deutsche Verlust- oder Gewinnbescheinigung wird nicht ausgestellt, da das Depot nicht bei einer deutschen depotführenden Stelle, sondern bei Interactive Brokers Ireland Limited bzw. zuvor Interactive Brokers U.K. geführt wird.
  • Der informative Steuerbericht ist derzeit nur für Kunden mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland verfügbar.
  • Der Standard-Jahresdepotauszug enthält ebenfalls alle steuerrelevanten Daten und kann als Nachweis für Ihre Steuererklärung verwendet werden.

Die wichtigsten Fragen zum informativen Steuerbericht

Warum gibt es Unterschiede zwischen dem informativen Steuerbericht und dem Depotauszug?

Der Jahresdepotauszug eignet sich als steuerrechtlicher Nachweis, da er eine vollständige Übersicht aller Kontobewegungen und Transaktionen im jeweiligen Zeitraum enthält.

Der informative Steuerbericht hingegen dient lediglich als informative Übersicht über steuerrelevante Kapitalerträge und Transaktionen. Er stellt kein offizielles Steuerdokument dar und erfüllt daher nicht die formalen Anforderungen an einen steuerlichen Nachweis.

Da es sich beim informativen Steuerbericht lediglich um eine informative Zusammenstellung der verfügbaren Transaktionsdaten handelt, können im Vergleich zum Jahresdepotauszug Abweichungen auftreten. Eine verbindliche steuerliche Darstellung der Daten ist daher nicht gewährleistet.

Ein weiterer zentraler Unterschied zum Jahresdepotauszug betrifft die Währungsumrechnung:

Im informativen Steuerbericht werden Kostenbasis, Erträge und Ergebnisse fortlaufend in EUR dargestellt. Der Jahresdepotauszug hingegen weist Fremdwährungsergebnisse bei vielen Wertpapierklassen häufig erst beim Schließen der Position in EUR aus.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf das BMF-Schreiben vom 14. Mai 2025 – Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Neuveröffentlichung des BMF-Schreibens – hinweisen. Dort werden unter anderem die steuerliche Behandlung von Fremdwährungen und deren Umrechnung näher erläutert.

Welche Depots werden im informativen Steuerbericht berücksichtigt?

Der informative Steuerbericht umfasst alle Depots, die einem Kunden bei Interactive Brokers bzw. Interactive Brokers Ireland Limited (IBIE) zugeordnet sind, sofern für diese Depots im Client Portal die Erstellung des informativen Steuerberichts beantragt wurde.

Die Erstellung dieses Berichts erfolgt ausschließlich für Kunden mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland.

Sind Gewinne und Verluste aus Fremdwährungen im informativen Steuerbericht enthalten?

Nein. Eigenständige Fremdwährungsgewinne oder -verluste (z. B. aus Devisentransaktionen) werden im informativen Steuerbericht nicht separat ausgewiesen, da sie nicht zu den steuerpflichtigen Kapitalerträgen gemäß § 20 EStG zählen.

Im informativen Steuerbericht werden Kostenbasis, Erträge und Ergebnisse der jeweiligen Wertpapiertransaktionen fortlaufend in EUR dargestellt. Wechselkurseffekte können daher indirekt in den ausgewiesenen Ergebnissen enthalten sein, werden jedoch nicht als separate Fremdwährungsgewinne oder -verluste ausgewiesen.

Werden CFD-Transaktionen im informativen Steuerbericht ausgewiesen?

Nein. CFD-Geschäfte (Contracts for Difference) werden im „Informativen Steuerbericht“ von LYNX nicht berücksichtigt, da es sich um Termingeschäfte handelt, die nicht unter die meldepflichtigen Kapitalerträge gemäß § 20 EStG fallen. Der Steuerbericht enthält ausschließlich Erträge aus steuerpflichtigen Kapitalanlagen wie z. B. Aktien, Anleihen oder Fonds.

Bitte beachten Sie zudem:

  • Die in der Handelsplattform angezeigte Gewinn-/Verlust-Berechnung (PnL) bei CFD-Geschäften enthält keine Kommissionen. Die PnL-Berechnung basiert ausschließlich auf der Differenz zwischen Ein- und Ausstiegskurs – ohne Berücksichtigung der angefallenen Ordergebühren.
  • Für eine realistische Einschätzung Ihrer tatsächlichen Gewinne oder Verluste aus CFD-Trades müssen Sie die angefallenen Kommissionen manuell vom angezeigten PnL abziehen. Die entsprechenden Gebühren finden Sie in Ihrem Depotauszug im Client Portal (Kontoverwaltung).

Zusammengefasst: CFD-Geschäfte erscheinen weder im Steuerbericht noch berücksichtigt die Plattform-Kommunikation automatisch die Kommissionen im PnL. Um Ihre realisierten Gewinne korrekt zu erfassen, ist eine manuelle Nachjustierung erforderlich.

Warum fehlen Angaben in den Zeilen 40 und 41 des informativen Steuerberichts?

Die Zeilen 40 und 41 im informativen Steuerbericht beziehen sich auf Informationen zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen.

Der ausführende Broker Interactive Brokers Ireland Limited (IBIE) stellt hierfür jedoch nur begrenzt auswertbare Informationen zur Verfügung. Eine automatisierte steuerliche Aufbereitung dieser Angaben nach den Anforderungen des deutschen Steuerrechts erfolgt daher nicht.

Aus diesem Grund werden diese Felder im informativen Steuerbericht in der Regel nicht ausgefüllt.

Da zudem keine automatische steuerliche Verrechnung oder Anrechnung durch eine deutsche depotführende Bank erfolgt, bleiben diese Zeilen häufig leer.

Wie werden Gemeinschaftsdepots im informativen Steuerbericht erfasst?

Der informative Steuerbericht wird personenbezogen je Depotinhaber erstellt. Für jeden Inhaber wird ein eigener Bericht erzeugt, in dem nur der jeweils zugerechnete Anteil (typischerweise 50 %) der Depotpositionen ausgewiesen ist.

Bei Gemeinschaftsdepots werden daher alle im Depot enthaltenen Positionen sowie die daraus resultierenden Gewinne und Verluste grundsätzlich hälftig (50/50) den beiden Depotinhabern zugerechnet.

Wird die Verlustbegrenzung/Verlustverrechnung für Optionen (seit 2021) berücksichtigt?

Der informative Steuerbericht weist Verluste aus Optionen/Termingeschäften in der dafür vorgesehenen Zeile 24 aus. Aufgrund der rechtlichen Gleichbehandlung mit anderen Anlageklassen fließen diese Werte stets auch in die Berechnung der Zeile 18 und oder Zeile 19 ein. Dies entspricht für einige Steuerjahre nicht den Vorgaben der Anleitung zur Anlage KAP.

Die steuerliche Verlustbegrenzung bei Optionen und anderen Termingeschäften in Deutschland wurde grundlegend überarbeitet, nachdem Gerichte die vorherige Regelung als verfassungswidrig eingestuft hatten. 

Die umstrittene Regelung (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG), nach der Verluste aus Termingeschäften (Optionen, Futures, CFDs) nur bis maximal 20.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen verrechnet werden durften, ist gekippt worden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, da die Begrenzung zu einer Besteuerung trotz wirtschaftlichen Gesamtverlusts führte (Verstoß gegen das Gleichheitsgebot gem. Art. 3 I GG). Nähere Informationen finden Sie bei Beschluss vom 07. Juni 2024, VIII B 113/23 (AdV).

Diese Änderung durch das Jahressteuergesetz 2024 gilt rückwirkend für alle noch offenen Fälle. Verluste aus Optionen können somit wieder unbegrenzt mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden. Deshalb sollten die ausgewiesenen Werte von Ihnen bzw. gemeinsam mit Ihrem Steuerberater geprüft und für die Anlage KAP entsprechend korrekt zugeordnet werden.

Ist die Verlustbegrenzung für Optionen rechtlich geklärt?

Laut den vorliegenden Angaben ist die maßgebliche gerichtliche Entscheidung im Bericht bereits berücksichtigt.

Wie wird die Vorabsteuerpauschale für ETFs/Fonds im Bericht ausgewiesen?

Die Vorabsteuerpauschale für ETFs ist im informativen Steuerbericht bereits enthalten – sie wird in Zeile 37 der Anlage KAP-INV ausgewiesen.

Wie kann man die Berechnung der einzelnen Werte im informativen Steuerbericht nachvollziehen?

Die Gesamtergebnisse lassen sich in der Regel anhand der ausgewiesenen Gesamtwerte nachvollziehen. Eine detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Zeilen stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.

Disclaimer

LYNX bietet keine Steuer- oder Rechtsberatung an. Die Informationen auf dieser Seite wurden nur zu Informationszwecken erstellt und sind nicht als Steuer- oder Rechtsberatung gedacht und sollten nicht als verbindlich betrachtet werden. Es ist immer ratsam, einen Steuer- und/oder Rechtsberater zu konsultieren, wenn Sie auf Unklarheiten und/oder Schwierigkeiten stoßen.