Stempel- und Finanztransaktionssteuern

Stempel- und Finanztransaktionssteuern werden, sofern zutreffend, zusätzlich zu den Standard-Provisionen von LYNX an die Kunden weitergegeben. Einzelheiten zu den erhobenen Stempel- bzw. Finanztransaktionssteuern finden Sie im Abschnitt Transaktionsgebühren auf Ihren Kontoauszügen. Nachstehend finden Sie eine Liste der in verschiedenen Ländern erhobenen Steuern. Bitte beachten Sie, dass LYNX keine Steuerberatung anbietet. Die genaue steuerliche Behandlung ist von Ihren persönlichen Verhältnissen abhängig und kann jederzeit gesetzlichen Änderungen unterworfen sein.

Vereinigtes Königreich
  • Stempelsteuer in Höhe von 0,5% des Handelswerts.
  • Panel of Takeovers and Mergers Levy von GBP 1,00 auf alle Aufträge über GBP 10.000 für Aktien von im Vereinigten Königreich, auf der Isle of Man oder den Kanalinseln eingetragenen Unternehmen.
Irland
  • Stempelsteuer in Höhe von 1% des Handelswerts.
Schweiz
  • Die Schweizer Transaktionssteuer wird von Interactive Brokers nicht automatisch auf Einzelkonten erhoben. Kunden, die der Steuer unterliegen, sollten einen lokalen Steuerberater konsultieren, um Unterstützung bei ihren steuerlichen Pflichten zu erhalten.
Frankreich
  • Französische Finanztransaktionssteuer: 0,30% des Handelswerts für Aktien von Unternehmen mit Hauptsitz in Frankreich und einer Marktkapitalisierung von mehr als 1 Mrd. Euro.
Italien
  • Italienische Finanztransaktionssteuer: 0,10% des Handelswerts für Aktien, die auf geregelten Märkten und MTFs gehandelt werden, und 0,20% des Handelswerts für Aktien, die außerhalb dieser Märkte gehandelt werden.
Spanien
  • Spanische Finanztransaktionssteuer: 0,20% des Handelswerts für Aktien spanischer Unternehmen, deren Marktkapitalisierung am 1. Dezember des Jahres vor dem Erwerb 1.000 Millionen Euro übersteigt.
Belgien
  • Die belgische Steuer auf Börsentransaktionen (TST) wird von Interactive Brokers nicht automatisch auf Einzelkonten erhoben. Kunden, die dieser Steuer unterliegen, sollten sich an einen lokalen Steuerberater wenden, um Unterstützung bei ihren steuerlichen Pflichten zu erhalten.
Hongkong
  • Für Aktien, Optionsscheine und strukturierte Produkte, die an der SEHK gehandelt werden:
    • Staatliche Stempelsteuer: 0,13%, aufgerundet auf die nächste 1,00 für SEHK-Aktien, gilt normalerweise nur für Aktien.
    • SFC-Transaktionsabgabe: 0,0027%, gilt normalerweise für Aktien und Optionsscheine.
    • FRC-Transaktionsabgabe: 0,00015%, gilt normalerweise für Aktien und Optionsscheine.
  • Für Produkte, die über den Shanghai-Hong Kong Stock Connect Northbound Trading Link und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect gehandelt werden:
    • 0,05% Verkaufserlös-Stempelabgabe.