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Börsenlexikon

Anteilseigner

Anteilseigner Definition

Zu den Anteilseignern werden natürliche Personen (Aktionäre) sowie juristische Personen gezählt, die eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (in der Regel Aktiengesellschaft) halten. Der dazu notwendige Erwerb kann über die Börse oder außerbörslich erfolgen. Jeder Anteilseigner partizipiert über Dividendenausschüttungen am Gewinn der Aktiengesellschaft und kann über die Hauptversammlung Einfluss auf die Unternehmenspolitik nehmen.

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