EMIR: Verpflichtungen zum Bericht an eine Verwahrstelle und der delegierte Service von  Interactive Brokers, der Ihnen hilft, Ihren Verpflichtungen nachzukommen

  1. Hintergrund: 2009 versprachen die G20, Reformen zur Steigerung der Transparenz und zur Minderung des Adressenausfallrisikos am OTC-Derivatemarkt nach der Finanzkrise von 2008 einzuleiten. Die European Market Infrastructure Regulation („EMIR“) setzt die meisten dieser Versprechen auf EU-Ebene um. Die EMIR ist eine EU-Richtlinie und trat am 16. August 2012 in Kraft.
  2. Finanzinstrumente und Anlageklassen, für die die Berichtspflicht nach EMIR gilt: Außerbörslich oder börsengehandelte Derivate auf die folgenden Anlageklassen: Kredit-, Zins-, Aktien-, Rohstoff- und Devisenderivate. Die Berichtspflicht gilt nicht für börsengehandelte Optionsscheine.
  3. Wer unterliegt der Berichtspflicht nach EMIR? Die Berichtspflichten gelten normalerweise für alle Vertragsparteien mit Sitz in der EU mit Ausnahme von natürlichen Personen. Dazu zählen:

–  Finanzinstitutionen („FC“)

–  Nicht-Finanz-Parteien oberhalb der Clearingschwelle („NFC+“)

–  Nicht-Finanz-Parteien unterhalb der Clearingschwelle („NFC-“)

–  Entitäten aus Nicht-EU-Drittländern unter bestimmten begrenzten Bedingungen  („TCE“)

Die Berichtspflicht gilt im Wesentlichen für sämtliche Entitäten mit Sitz in der EU, die einen Derivate-Kontrakt eingegangen sind.

  1. Finanzinstitutionen (FC“): Dazu zählen Banken, Investmenthäuser, Kreditinstitute, Versicherungen, Fondsverwaltungen, Pensionskassen und Alternative Investmentfonds, die durch einen AIFM gemanagt werden. Der Alternative Investmentfonds („AIF“) zählt nur als FC, wenn dessen Fondsmanager nach der Alternative Investment Fund Managers Directive („AIFMD“) lizenziert ist, so dass ein Fonds außerhalb der EU den Berichtspflichten nach EMIR unterliegen kann.
  2. Nicht-Finanz-Parteien (NFC“): Eine NFC ist definiert als ein Unternehmen mit Sitz in der EU, das nicht eine FC oder eine Zentrale Gegenpartei („CCP“), wie zum Beispiel eine Clearingstelle, ist. NFCs haben geringere Verpflichtungen als FCs. Wenn eine NFC jedoch eine „Clearingschwelle“ überschreitet, wird sie zu einer NFC+, womit sie beinahe denselben Verpflichtungen unterliegt wie FCs (inklusive Eigenkapital- und Bewertungsberichten). NFCs unterhalb der Clearingschwelle werden NFC- genannt. In der Praxis wird jeder, der keine natürliche individuelle Person ist (also ein Individuum oder mehrere Individuen, die ein gemeinsames Konto unterhalten), als NFC- definiert und unterliegt einer Berichtspflicht.

DER DELEGIERTE SERVICE VON INTERACTIVE BROKERS, DER IHNEN HILFT, IHREN VERPFLICHTUNGEN NACHZUKOMMEN

  1. Welchen Service bietet Interactive Brokers seinen Kunden, um ihnen die Erfüllung ihrer Berichtspflichten zu erleichtern, d.h. bietet IB einen delegierten Service für Transaktionsberichte sowie Hilfe bei der Erlangung einer Rechtsträger-Kennung an? Wie oben erwähnt, müssen sowohl FCs als auch NFCs Details ihrer Transaktionen (im Börsen- sowie im außerbörslichen Handel) an autorisierte Verwahrstellen berichten. Dieser Verpflichtung kann direkt über eine Verwahrstelle nachgekommen werden oder dadurch, dass die organisatorischen Aspekte des Berichtsprozesses an den Vertragspartner oder eine dritte Partei delegiert werden, die die Berichte im Namen des Kunden einreichen.

Interactive Brokers beabsichtigt, die Ausstellung von Rechtsträger-Kennungen zu erleichtern und bietet den Kunden, für die IB Trades ausführt und glattstellt, einen delegierten Bericht-Service, sofern der Kunde zustimmt und sofern dies aus organisatorischer, rechtlicher und regulatorischer Sicht möglich ist.

Wir haben vor, auch Bewertungsberichte zu ermöglichen, aber nur falls – und in dem Maße, wie und solange – dies aus rechtlicher und regulatorischer Sicht für Interactive Brokers zulässig ist und wo die Gegenseite dazu verpflichtet ist (beispielsweise in den Fällen, wo es sich um eine FC oder NFC+ handelt).

Dies würde jedoch unter der Bedingung geschehen, dass Interactive Brokers zum Berichtzweck seine eigene Handelsbewertungsmethode anwendet.

  1. Kann die Berichtspflicht nach EMIR delegiert werden? Die EMIR erlaubt es beiden Parteien, ihre Berichtspflicht an Dritte zu delegieren.

Wenn eine Partei oder eine CCP die Berichtspflicht an eine dritte Partei delegiert, bleibt sie letztlich selbst für die Erfüllung ihrer Berichtspflicht verantwortlich. Entsprechend muss die Partei oder CCP sicherstellen, dass die dritte Partei, an die sie ihre Pflicht delegiert hat, korrekt berichtet. Broker und Händler unterliegen nicht der Berichtpflicht, wenn sie in reiner Vermittlerfunktion tätig sind. Wenn ein Block-Trade zu einer Vielzahl von Transaktionen führt, muss jede einzelne Transaktion berichtet werden.

FONDS UND TEILFONDS – Die Verpflichtungen unter EMIR obliegen der Gegenseite, dies kann der Fonds oder Teilfonds sein. Der Fonds oder Teilfonds, aus dem das Kapital für Transaktionen stammt, muss seine detaillierte Klassifikation (FC, NFC+ oder NFC-), seine Vollmacht für die Delegierung der Berichtspflicht sowie den Antrag auf Rechtsträger-Kennung vorlegen.

  1. Ausnahmen nach Artikel 1(4) und 1(5) der EMIR: Die Artikel 1(4) und 1(5) der EMIR befreien bestimmte Entitäten – abhängig von ihrer Klassifikation – von einigen oder allen aus der EMIR resultierenden Verpflichtungen. Konkret werden die in Artikel 1(4) benannten Entitäten von allen EMIR-Verpflichtungen befreit, während die in Artikel 1(5) benannten Ausnahmen von allen EMIR-Verpflichtungen außer der Berichtspflicht, die weiter gilt, befreit.
  2. In den Artikeln 1(4) und 1(5) der EMIR benannte Entitäten: Artikel 1(4) galt ursprünglich nur für EU-Zentralbanken, öffentliche Körperschaften der Union, die mit der Verwaltung öffentlicher Schulden zu tun haben, sowie die Bank für internationalen Zahlungsausgleich. Später wurde der Anwendungsbereich von Artikel 1(4) auf die Zentralbanken und Schuldenverwaltungsbüros der Vereinigten Staaten und Japans ausgedehnt. Die Kommission hat angedeutet, dass in Zukunft weitere ausländische Zentralbanken und Schuldenverwaltungsbüros folgen könnten, wenn in diesen Jurisdiktionen eine entsprechende zufriedenstellende Regulierung anzutreffen ist. Der Artikel 1(5) nimmt, grob gesagt, folgende Kategorien von Entitäten aus:
  • Multilaterale Entwicklungsbanken;
  • nichtkommerzielle Entitäten des öffentlichen Sektors, die der Zentralregierung unterstehen und von ihr verbürgt werden; sowie
  • den Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM).
  1. Derivate im Direkt- oder Börsenhandel: Es wird in der Level-1-Regulierung, bei der Implementierung technischer Standards oder der technischen Regulierungsstandards der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) nicht zwischen der Berichtspflicht für börsengehandelte Derivate (ETDs) und Kontrakte im Direkthandel (OTC-Kontrakte) unterschieden.

Der Kontrakt muss über eine eindeutige Produktkennung identifiziert werden. Zusätzlich ist eine eindeutige Transaktionskennung für Transaktionen erforderlich. Falls es zu keiner weltweiten Einigung auf ein System der Produktkennung kommt, wurde vorgeschlagen, dass die internationale Wertpapierkennnummer („ISIN“), die Alternative Instruments Identifiers („AII“) oder die CFI-Codes als Alternativen dienen könnten.

  1. Die von Interactive Brokers genutzte Verwahrstelle: Interaktive Brokers (U.K.) wird den Dienst von DRCC Derivatives Repository Ltd. („DDRL“) nutzen, das zu U.S.DTCC gehört und seinen Hauptsitz im Vereinigten Königreich hat.
  2. Ausstellung des Legal Entity Identifiers („LEI“)
    Alle Gegenparteien in der EU müssen über eine LEI verfügen, um der Berichtspflicht zu entsprechen. Die LEI dient dazu, die Daten von der Gegenpartei zu berichten.

Eine LEI ist ein einmaliger Kennungscode, der einer juristischen Person oder Struktur zugeordnet ist, um die eindeutige Identifikation von Parteien von Finanztransaktionen zu ermöglichen.

EMIR“: Weitere Informationen über die Berichtspflicht an Verwahrstellen

  1. Grenzwerte, die bestimmen, ob eine NFC eine NFC+ oder eine NFC- ist: Eine Überschreitung mindestens einer der folgenden Clearingschwellen führt zu einer Einstufung als NFC+. Die Positionen müssen als theoretischer gleitender 30-Tages-Durchschnitt berechnet werden:

–  Eine Milliarde Euro theoretischer Bruttowert an OTC-Kreditderivatkontrakten;

–  eine Milliarde Euro theoretischer Bruttowert an OTC-Aktienderivatkontrakten;

–  drei Milliarden Euro theoretischer Bruttowert an OTC-Zinsderivatkontrakten;

–  drei Milliarden Euro theoretischer Bruttowert an OTC-Devisenderivatkontrakten;

–  drei Milliarden Euro theoretischer Bruttowert an OTC-Rohstoffderivatkontrakten und anderen OTC-Derivatkontrakten, die oben noch nicht berücksichtigt sind.

Um zu berechnen, ob eine Clearingschwelle überschritten worden ist, muss eine NFC die Transaktionen aller Nichtfinanzparteien innerhalb seiner Gruppe zusammenrechnen (und bestimmen, ob diese Entitäten sich innerhalb oder außerhalb der EU befinden) und diejenigen Transaktionen abziehen, die zum Zweck der Absicherung (Hedging) oder Risikominimierung eingegangen werden. Der Begriff „Hedging-Transaktionen“ bezieht sich in diesem Kontext auf Transaktionen, die objektiv messbar Risiken reduzieren, die unmittelbar mit der gewerblichen Aktivität oder dem Liquiditätsmanagement der NFC oder ihrer Gruppe zusammenhängen.

  1. Bericht von Risiken: FCs und NFD+s müssen zudem Folgendes berichten:

–  Mark-to-Market- oder Mark-to-Model-Bewertung jedes Kontrakts;

–  Details über sämtliche hinterlegte Sicherheiten, entweder auf Transaktions- oder auf Portfoliobasis (d. h. die Sicherheiten werden auf der Basis von Nettopositionen eines Bündels von Kontrakten berechnet, anstatt diese für eine Transaktion auf Transaktionsbasis zu hinterlegen).

  1. Fristen für den Bericht an Verwahrstellen: Das Datum für den Berichtsstart ist der 12. Februar 2014:

–  Neue Kontrakte, die am 12. Februar oder später eingegangen werden, müssen am Tag nach der Transaktion berichtet werden;

–  Am 12. Februar 2014 noch offene Positionen aus Kontrakten, die am oder nach dem 16. August 2012 eingegangen wurden, müssen bis zum 12. Februar 2014 an eine Verwahrstelle berichtet werden;

–  Am 12. Februar 2014 noch offene Positionen aus Kontrakten, die vor dem 16. August 2012 eingegangen wurden, müssen bis zum 13. Mai 2014 an eine Verwahrstelle berichtet werden;

–  Informationen über Bewertung und Sicherheiten müssen bis zum 12. August 2014 an eine Verwahrstelle berichtet werden;

  • Kontrakte, die entweder vor oder nach dem 16. August 2012 eingegangen wurden, aber am 12. Februar 2014 nicht mehr offen waren, müssen bis 12. Februar 2017 an eine Verwahrstelle berichtet werden.
  1. Was muss wann berichtet werden? Es müssen Informationen über die Gegenparteien jeder Transaktion (Gegenpartei-Daten) und die Kontrakte selbst (allgemeine Daten) berichtet werden.

Bezüglich der Gegenpartei müssen 26 Einzelinformationen und bezüglich der allgemeinen Daten müssen 59 Einzelinformationen berichtet werden. Diese Einzelinformationen sind in den Tabellen 1 und 2 im Anhang des ESMA-Regelwerks über die technischen Standards der Minimalanforderungen, die an Verwahrstellen berichtet werden müssen, aufgelistet. Gegenparteien müssen einen Bericht einreichen, wenn:

  • ein Kontrakt eingegangen wird,
  • ein Kontrakt verändert wird,
  • ein Kontrakt gekündigt wird.

Ein Bericht muss spätestens am nächsten Werktag nach Abschluss, Änderung oder Kündigung des Vertrags eingereicht werden.

  1. Was muss berichtet werden und wer muss berichten? Die Berichtspflicht gilt sowohl für OTC-Derivate als auch für börsengehandelte Derivate. Die Berichtspflicht gilt für die Gegenparteien einer Transaktion, unabhängig von deren Klassifikation. Beachten Sie bitte:

–  Nur FCs und NFC+s müssen Bewertung und Sicherheiten berichten.

–  Jede Transaktion muss normalerweise von beiden Gegenparteien berichtet werden.

DIESE INFORMATIONEN DIENEN AUSSCHLIESSLICH DER UNTERSTÜTZUNG VON KUNDEN VON INTERACTIVE BROKERS.

ACHTUNG: DIE OBEN STEHENDEN INFORMATIONEN ERHEBEN KEINEN ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT. ES HANDELT SICH NICHT UM EINE VERBINDLICHE INTERPRETATION DER REGULARIEN, SONDERN UM EINE ZUSAMMENFASSUNG DER VON DER ESMA FESTGELEGTEN EMIR-REGULARIEN UND DEN DARAUS HERVORGEHENDEN BERICHTSPFLICHTEN.