Börsenlexikon

Deckungskauf

Synonym Deckungskauf: Eindecken, Covering

Deckungskauf Definition

Unter einem Deckungskauf oder Covering versteht man eine Situation in der sich ein Marktteilnehmer an den Börsen mit einem Titel eindecken muss. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn er Wertpapiere leer verkauft hat, d.h. ohne diese selbst zu besitzen. Die Absicht des Anlegers war es, den betreffenden Wert später zu einem niedrigeren Preis wieder zu kaufen und so einen Gewinn erzielen. Steigt die Aktie jedoch wider Erwarten stark an, so muss er den Wert kaufen, um einen noch höheren Verlust zu vermeiden. Dieses „Eindecken“ mit dem leer verkauften Wertpapier ist dann ein Deckungskauf oder Short Covering. Ähnlich verhält es sich in einigen Fällen bei Optionsgeschäften. Wenn ein Investor beispielsweise einen ungedeckten Short Call schreibt, also eine Kaufoption verkauft ohne den Basiswert zu besitzen. Entwickelt sich der Kurs des Basiswertes dann entgegen den Erwartungen positiv, so wird der Käufer der Option sein Optionsrecht wahrnehmen. Die Aktien werden aus dem Depot des Stillhalters des Short Calls gebucht und es besteht eine Leerverkaufsposition so lange, bis diese durch einen Deckungskauf aufgelöst ist.

Day Trading Delisting
Im Börsenlexikon suchen