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Finanztermingeschäftsfähigkeit

Synonym Finanztermingeschäftsfähigkeit: Termingeschäftsfähigkeit

Finanztermingeschäftsfähigkeit Definition

Für Termingeschäfte wie Optionen oder Futures wird vom Gesetzgeber die sogenannte Finanztermingeschäftsfähigkeit verlangt. Diese ist die Voraussetzung dafür, dass eine Privatperson über eine Bank Termingeschäfte tätigen kann. Um die Termingeschäftsfähigkeit zu erlangen, muss ein Anleger von seiner Depotbank beziehungsweise seinem Onlinebroker ausreichend über die Risiken von Termingeschäften aufgeklärt werden. Dies betrifft vor allem sogenannte Hebelprodukte. Bei diesen führen Kursbewegungen des Basiswerts zu prozentual höheren Gewinnen oder Verlusten, die unter Umständen sogar den notwendigen Kapitaleinsatz übersteigen.

Zur Dokumentation der Risikoaufklärung lassen sich Banken und Onlinebroker in der Regel ein entsprechendes Formular schriftlich bestätigen. Der Anleger erklärt damit, dass er die Risiken inklusive Totalverlustrisiko und Nachschusspflichten kennt, da er beispielsweise bereits Erfahrung mit den betreffenden Finanzprodukten hat oder sich zumindest ausreichend Fachwissen angeeignet hat. Durch die Unterzeichnung der Risikoaufklärung erlangt der Kunde die Finanztermingeschäftsfähigkeit und die Bank sichert sich gleichzeitig vor möglichen Schadensersatzforderungen aufgrund unterlassener Aufklärung ab.

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