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Großaktionär

Großaktionär Definition

Als Großaktionär wird ein Aktionär bezeichnet, der an einem Unternehmen eine große Aktienanzahl hält und dadurch Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann. Es gibt keine prozentuale Schwelle, jedoch wird frühestens ab einer Beteiligung von mehr als einem Prozent am Grundkapital von einem Großaktionär gesprochen.

Gleitender Durchschnitt Grundkapital
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