Börsenlexikon

Handelsüberwachungsstelle

Synonym Handelsüberwachungsstelle: HÜSt

Handelsüberwachungsstelle Definition

Die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) ist ein Kontrollorgan an den Börsen, das den Börsenhandel überwacht. Nach § 4 BörsG sammelt die Handelsüberwachungsstelle alle Daten über den Börsenhandel und wertet diese aus. Bei Auffälligkeiten oder Unregelmäßigkeiten, darf die HÜSt Ermittlungen durchführen. Werden dabei Verletzungen von Börsenvorschriften festgestellt, so wird die Geschäftsführung der Börse davon in Kenntnis gesetzt. Dazu zählen beispielsweise Insidergeschäfte oder auffällige Insich- oder Scheingeschäfte, mit denen der Preis eines Handelsguts beeinflusst werden soll. In bestimmten Fällen wird auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht informiert. Auch die Zulassung oder Schließung einer Börse zählt zum Verantwortungsbereich.

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