Börsenlexikon

Termingeschäft

Synonym Termingeschäft: Terminhandel

Termingeschäft Definition

Bei einem Termingeschäft bzw. beim Terminhandel verpflichten sich die Vertragsparteien, die gegenseitige Erfüllung eines Vertrages (Zahlung und Lieferung) zu einem vereinbarten Zeitpunkt in der Zukunft abzuwickeln. Gegenstand dieses sogenannten Terminkontrakts können Wertpapiere und Finanzinstrumente aller Art oder beispielsweise auch Rohstoffe oder Devisen sein. Zu den Termingeschäften zählen z.B. die Handelsinstrumente Futures, Optionen oder Zinsderivate. Diese werden an einer Terminbörse abgewickelt. Transaktionen die unmittelbar erfolgen d.h. die innerhalb von max. zwei Tagen abgewickelt werden nennt man hingegen Kassageschäfte. Um am Terminhandel teilnehmen zu dürfen benötigt ein Anleger die sogenannte Termingeschäftsfähigkeit.

Terminbörse Trader
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